Paketpreis für Kurse

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Fahrstunden und Kursangebote, wie Verkehrskundeunterricht und Motorradgrundkurse.

Fristen zur Abmeldung von Fahrstunden

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden (1 Arbeitstag) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder eine unpünktliche Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers.

Fahrfähigkeit

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.

Kursanmeldung

Mit einer Anmeldung (schriftlich, telefonisch oder elektronisch) für einen Kurs werden die AGBs von Fahrcoaching GmbH akzeptiert. Alle Kursanmeldungen werden schriftlich oder elektronisch bestätigt. Die Bestätigung enthält die notwendigen Informationen zur Teilnahme des Kurses (Datum, Zeit, Ort) und den Zahlungsangaben. Wird eine Fahrstunde mündlich, telefonisch, per SMS oder online reserviert, gilt dies als verbindliche Anmeldung.

Zulassungsbedingungen für Kurse

  • Am Kurstag muss ein gültiger Lernfahrausweis vorgelegt werden.
  • Teilnehmer, welche unter Drogen, Alkohol oder Medikamenteneinfluss stehen, werden nicht zum Kurs zugelassen. Bei Drogen und Alkohol gilt die Nulltoleranz.

Wird eine Person, aufgrund der Missachtung der Zulassungsbedingungen, vom Kurs ausgeschlossen, bleiben die Kurskosten zu 100% geschuldet.

Personendaten

Die Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für die Kursadministration und Newsletter verwendet. Es werden keine Personendaten weitergegeben.

Zahlungsfristen

Das Kursgeld ist spätestens am Kursdatum und ohne Abzug zu begleichen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist die Bezahlung in bar oder per TWINT am Kurstag möglich.

Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren verrechnet:

  • Gebühr für Erinnerung = kostenlos
  • Gebühr bei 1. Mahnung = Fr. 5.00
  • Gebühr bei 2. Mahnung = Fr. 10.00

Teilnahmebestätigungen

Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Kursen werden die Teilnahmebestätigungen erst nach vollständiger Bezahlung der offenen Forderungen ausgehändigt.

Rückerstattungen von Kursgebühren

Die Umbuchung einer bereits erfolgten Zahlung für einen anderen Termin ist kostenlos. Bei Rückerstattung ohne Umbuchung auf einen neuen Termin, werden pro Transaktion Fr. 40.00 Gebühren erhoben.

Umbuchung oder Annullierung eines Kurses

Annullierungen ohne Ersatztermin oder Umbuchungen auf einen anderen Kurstermin sind jederzeit möglich und können telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden. Es gelten folgende Gebühren:

  • bis 6 Tage vor dem Kurs = kostenlos
  • 5 oder weniger Tage vor dem Kurs = Fr.  100
  • nicht erscheinen am Kurstag = 100% der Kurskosten

Krankheit oder Unfall

Sofern ein gebuchter Kurs aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht wahrgenommen werden kann, ist eine unverzügliche Meldung nach Eintritt der Erkrankung / des Unfalles per E-Mail oder Telefon erforderlich. Sofern die Meldung innerhalb einer Woche zugestellt wird, werden keine Gebühren in Rechnung gestellt. Wird innert Wochenfrist kein Arztzeugnis vorgelegt, werden 100% der Kurskosten geschuldet.

Verspätungen

Wer zu spät zum Kurs erscheint, hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Kurskosten. Bei geringfügiger Verspätung (maximal 10 Minuten), obliegt der Entscheid über die Kursteilnahme dem Kursleiter.

Verhalten der Teilnehmer

Verhalten sich einzelne Kursteilnehmende störend oder ausfällig, können diese, nach einer vorgängigen mündlichen Verwarnung, vom Kurs ausgeschlossen werden. Teilnehmende ,welche sich den Anweisungen der Kursleitenden widersetzen und / oder die sichere Durchführung des Kurses beeinträchtigen, werden nach einer einmaligen mündlichen Verwarnung von dem Kurs ausgeschlossen.

Wenn jemand aus den oben genannten Gründen vom Kurs ausgeschlossen wird, bleiben die Kurskosten zu 100% geschuldet.

Leistung

Für die vertragliche Leistung gilt der Kursbeschrieb gemäss der Ausschreibung. Die Fahrschule Fahrcoaching GmbH behält sich das Recht vor, die Kurse bei ausserordentlichen Verhältnissen anzupassen wie z.B. beim Ausfallen von technischen Anlagen, Personal, zu wenig Teilnehmern, Fahrstrecken oder extreme Wetterverhältnisse.

Kurssprache

Die Kurse werden in deutscher Sprache durchgeführt. Fremdsprachige Kurse können auf Anfrage organisiert werden. Kursteilnehmende, welche nicht über das erforderliche Sprachniveau verfügen, werden aus Sicherheitsgründen nicht zum Kurs zugelassen.

Dauer einer Lektion

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

Kursabsage

Falls ein ausgeschriebener Kurs aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden muss, hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendwelche Abgeltungen. Die schon bezahlten Kurskosten werden in diesem Fall auf Wunsch und ohne Abzug von Gebühren vollumfänglich zurückerstattet.

Die Fahrschule hält sich das Recht vor, einen geplanten Kurs spätestens zwei Tage vor dem geplanten Kursdatum zu annullieren, wenn dies aus zwingenden oder unvorhersehbaren Gründen notwendig sein sollte.

Haftung und Versicherung in Kursen

Die Kursteilnehmenden nehmen auf eigene Gefahr am Kurs teil. Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Haftung und Versicherung in der Autofahrstunde

Ein entstandener Schaden während der Fahrstunde wird von der Versicherung übernommen. Die Versicherungspolice besagt, dass die Fahrschüler einen Selbstbehalt von 1000.- pro Schaden tragen. Dieser Selbstbehalt kann durch eine einmalige Zahlung von 130.- an die Fahrschule Fahrcoaching abgedeckt werden. Durch diesen einmaligen Beitrag entfallen die Selbstbehaltskosten des Fahrschülers bei einem und/oder mehreren Schadensfällen. Dieser Beitrag ist freiwillig und wird solidarisch behandelt. Es besteht daher keine Rückvergütung.

Unterrichtstarif/ Admin. Prüfung

Zusätzlich fallen noch 40.- Gebühren für Administrative arbeiten.

Die Preise für die Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. ( Benzinpreise, Inflation und höheren Nachfragen)

Die Tarife werden immer auf unserer Homepage veröffentlicht.

Die Führerprüfung Pauschale beträgt 200.- Einfahren, Fahrschulfahrzeug und das Schlussgespräch.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern.
Aus Gründen der Einfachheit, wurde bei der Formulierung auf die Ausführung in der weiblichen Form verzichtet.

Gerichtsstand Luzern, 16.Februar 2023