Führerausweisentzug in der Schweiz – Gründe und Massnahmen

Ein Führerausweisentzug kann jeden treffen – aus rechtlichen, medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen. Wir zeigen dir, was dahintersteckt.

Ein Führerausweis steht für Freiheit und Mobilität – ob zur Arbeit, in die Ferien oder einfach für den Alltag. Umso einschneidender ist es, wenn der Ausweis entzogen wird. Doch was sind die Gründe für einen Führerausweisentzug in der Schweiz? Welche Rolle spielen leichte, mittelschwere und schwere Widerhandlungen? Und was kannst du tun, wenn du betroffen bist? In diesem Artikel erklären wir dir, was du über den Entzug des Führerausweises wissen musst – klar, verständlich und mit direktem Bezug zu den geltenden Gesetzesartikeln.

Besonders für Fahranfänger oder Personen in der Probezeit gelten strengere Regeln – und nicht selten ist der Ausweis schneller weg, als man denkt. Deshalb lohnt es sich, Bescheid zu wissen – egal, ob du noch lernst oder bereits ein routinierter Autofahrer bist.

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1. Was ist ein Führerausweisentzug?

Ein Führerausweisentzug bedeutet, dass dir das Recht entzogen wird, ein Motorfahrzeug zu führen, entweder vorübergehend oder dauerhaft.
Ein solcher Entzug kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, etwa wegen schwerer Verkehrsverstösse, Fahrunfähigkeit oder wiederholten Regelverstössen. Die Massnahme ist nicht nur eine Strafe, sondern vor allem ein Schutz der Verkehrssicherheit.

1.1. Unterschied zwischen Verwarnung und Führerausweisentzug

Nicht jeder Regelverstoss führt gleich zum Entzug. Bei leichteren Verstössen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden. Das ist sozusagen ein behördlicher Hinweis: Du hast gegen die Regeln verstossen – beim nächsten Mal könnte es ernster werden.

Ein Führerausweisentzug ist dagegen eine echte Einschränkung: Du darfst für die angeordnete Dauer keine Fahrzeuge mehr lenken. Diese Massnahme kann auch dann verhängt werden, wenn du bereits verwarnt wurdest und erneut negativ auffällst.

1.2. Administrativer vs. sicherheitsbedingter Entzug

Beim Führerausweisentzug unterscheidet man zwischen zwei Formen:

1. Der administrative Entzug
Hier geht es um Verstösse gegen Verkehrsregeln oder gesetzliche Auflagen. Die Behörden greifen ein, wenn du z. B. wiederholt zu schnell fährst, bei Rot über die Ampel fährst oder dich als unzuverlässig im Strassenverkehr zeigst. Auch formale Gründe wie eine nicht absolvierte Kontrollfahrt oder das Verpassen einer medizinischen Abklärung können zum Entzug führen.

Typische Fälle:
🔹 Wiederholte Verkehrsregelverletzungen
🔹 Missachtung behördlicher Auflagen
🔹 Nichtbestehen oder Verweigerung einer Kontrollfahrt

2. Der sicherheitsbedingte Entzug
In diesen Fällen geht die Behörde davon aus, dass du aus gesundheitlichen, psychischen oder charakterlichen Gründen nicht sicher fahren kannst. Der Entzug erfolgt unabhängig von einem konkreten Vorfall – es geht hier um die generelle Fahreignung.

Beispiele:
🔹 Fahren unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss
🔹 Psychische Erkrankungen oder Suchtproblematik
🔹 Auffälliges Verhalten im Strassenverkehr, das auf fehlende Reife oder Impulskontrolle schliessen lässt

1.3. Was ist mit Ordnungsbussen? Muss ich da den Ausweis abgeben?

Nein, bei einer Ordnungsbusse (z.B. für falsches Parkieren oder eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung) wird kein Führerausweisentzug ausgesprochen.

Diese geringfügigen Verstösse gelten als sogenannte „leicht ahndbare Verkehrsregelverletzungen“. Du bekommst in der Regel einfach eine Busse, die du bezahlen musst – und damit ist die Sache erledigt.

Beispiele für Ordnungsbussen:
🔹 Parkieren über die erlaubte Zeit hinaus
🔹 Weniger als 15 km/h zu schnell (innerorts)
🔹 Telefonieren ohne Freisprechanlage

Solche Bussen führen nur dann zu Konsequenzen für deinen Führerausweis, wenn sie sich häufen oder in Kombination mit anderen Auffälligkeiten auftreten.

Atemalkoholtest bei Verkehrskontrolle – ein häufiger Grund für den Führerausweisentzug

2. Gesetzliche Grundlagen zum Führerausweisentzug

Ob ein Führerausweis entzogen wird – und wie lange –, ist in der Schweiz gesetzlich klar geregelt. Die Strassenverkehrsgesetzgebung (SVG) bildet dabei die rechtliche Basis. Sie unterscheidet verschiedene Schweregrade von Verkehrsverstössen und berücksichtigt auch die persönliche Vorgeschichte der betroffenen Person.

2.1. Wann darf oder muss der Ausweis entzogen werden?

Gemäss Art. 16 ff. des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) wird ein Führerausweis entzogen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung nicht mehr erfüllt sind oder ein Fehlverhalten vorliegt, das die Verkehrssicherheit gefährdet. Je nach Schweregrad der Widerhandlung gelten unterschiedliche Mindestentzugsdauern:

🔹 Leichte Widerhandlung (Art. 16a SVG): Verwarnung oder Entzug ab 1 Monat, z. B. geringfügige Verkehrsregelverletzungen
🔹 Mittelschwere Widerhandlung (Art. 16b SVG): Entzug ab 1 Monat, z. B. Fahren unter mässigem Alkoholeinfluss oder wiederholte Regelverstösse
🔹 Schwere Widerhandlung (Art. 16c SVG): Entzug ab 3 Monaten, z. B. Fahren in fahrunfähigem Zustand oder massive Gefährdung anderer

Dabei gilt: Die Behörden müssen den Ausweis entziehen, wenn die Voraussetzungen gemäss Gesetz erfüllt sind – sie haben hier keinen Ermessensspielraum.

2.2. Einfluss der bisherigen Fahrweise

Entscheidend ist nicht nur der aktuelle Vorfall, sondern auch deine Vorgeschichte im Strassenverkehr. Wer bereits durch frühere Verstösse aufgefallen ist, muss mit strengeren Massnahmen rechnen:

🔹 Wiederholungstäter erhalten längere Entzugsdauern
🔹 Bereits ausgesprochene Verwarnungen werden bei der Beurteilung berücksichtigt
🔹 Bei mehrfachen schweren Verstössen kann es zu einem unbefristeten Entzug kommen

📌 Tipp: Auch die allgemeine Fahrfähigkeit spielt eine zentrale Rolle. Wenn du z. B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährst oder psychische Probleme vorliegen, kann ein sicherheitsbedingter Entzug erfolgen – selbst ohne konkreten Verkehrsverstoss.

👉 Mehr dazu findest du im Artikel „Fahrfähigkeit – Was es bedeutet, wirklich fahrtüchtig zu sein“.

3. Führerausweisentzug in der Probezeit

Wenn du deinen Führerausweis noch auf Probe hast, gelten für dich strengere Regeln. Denn gerade in dieser ersten Phase deiner Fahrpraxis möchten die Behörden sicherstellen, dass du verantwortungsvoll und sicher unterwegs bist. Schon ein einzelner Verstoss kann daher ernste Konsequenzen haben – bis hin zum vollständigen Verlust deines Ausweises.

3.1. Was gilt für Neulenker?

Inhaber des Führerausweis auf Probe (Art. 15a SVG) befinden sich während dreier Jahre in einer sogenannten „Bewährungszeit“. Wer während dieser Zeit eine mittelschwere oder schwere Widerhandlung begeht, muss mit einem Führerausweisentzug rechnen.

Dabei gelten besondere Regeln:
🔹 Bereits ein einziger Verstoss kann zu einem Entzug führen
🔹 Die Probezeit wird danach um ein Jahr verlängert
🔹 Bei einem weiteren Verstoss innerhalb der verlängerten Probezeit verfällt der Ausweis

3.2. Verlängerung der Probezeit

Wenn dir dein Ausweis wegen eines Verstosses entzogen wird, verlängert sich die Probezeit automatisch um ein Jahr (Art. 15a Abs. 3 SVG). Die neue Probezeit beginnt ab dem Tag, an dem du deinen Ausweis nach dem Entzug wieder zurückerhältst – nicht etwa rückwirkend ab dem Vorfall.

Beispiel:
Du bekommst deinen Führerausweis zurück am 1. Oktober 2025 → deine Probezeit endet nun am 1. Oktober 2026.
Diese verlängerte Phase gilt als zweite und letzte Bewährungszeit.

3.3. Verfall des Führerausweises bei weiterer Widerhandlung

Begehst du während der verlängerten Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung, verfällt dein Führerausweis auf Probe endgültig (Art. 15a Abs. 4 SVG). Du darfst also ab diesem Moment keine Motorfahrzeuge mehr führen – und das ist kein vorübergehender Entzug, sondern ein kompletter Neustart.

Was bedeutet das konkret?
Du musst das gesamte Verfahren zur Erlangung des Führerausweises neu beginnen:
🔹 Neues Lernfahrgesuch einreichen
🔹 Nothelferkurs nochmals absolvieren
🔹 Theorieprüfung erneut ablegen
🔹 Verkehrskundeunterricht (VKU) wiederholen
🔹 Praktische Fahrstunden und Prüfung neu machen

Doch es kommt noch mehr:
Laut Art. 15a Abs. 5 SVG darf dir ein neuer Lernfahrausweis frühestens ein Jahr nach der Widerhandlung erteilt werden – und nur dann, wenn ein verkehrspsychologisches Gutachten deine Fahreignung bestätigt. Wird dir die Fahreignung nicht bescheinigt, verlängert sich diese Sperrfrist automatisch um ein weiteres Jahr.

👉 Wichtig: Während dieser Sperrfrist darfst du kein Motorrad und kein Motorfahrzeug führen – auch nicht im Rahmen von Lernfahrten.

Junger Fahrer in Verkehrskontrolle – Führerausweisentzug in der Probezeit bei Neulenkern

4. Gründe für einen Führerausweisentzug

Nicht jede Regelverletzung im Strassenverkehr führt sofort zu einem Führerausweisentzug. Die Behörden unterscheiden zwischen leichten, mittelschweren und schweren Widerhandlungen – je nach Schweregrad greifen unterschiedliche Sanktionen. Wichtig: Eine einfache Ordnungsbusse, etwa fürs Falschparkieren oder eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung, führt nicht zum Ausweisentzug. Erst wenn die Verkehrsregelverletzung ein gewisses Mass übersteigt oder sich wiederholt, kann ein Entzug angeordnet werden.

4.1. Leichte Widerhandlung - Verwarnung oder kurzfristiger Entzug

(Rechtsgrundlage: Art. 16a SVG)

Eine leichte Widerhandlung liegt vor, wenn du Verkehrsregeln verletzt, dabei aber nur eine geringe Gefahr verursachst und dich nur leicht schuldhaft verhältst. Es handelt sich also nicht um banale Ordnungsbussen, sondern um leicht gewichtige Verstösse mit begrenztem Gefährdungspotenzial.

Beispiele gemäss Gesetz:
🔹 Du verursachst durch eine Regelverletzung eine geringe Gefahr (z. B. unvorsichtiges Fahrverhalten ohne Unfallfolge)
🔹 Du fährst in angetrunkenem Zustand, aber unter 0,8 Promille, ohne zusätzliche Regelverstösse
🔹 Du fährst unter Alkoholeinfluss, der unter der qualifizierten Grenze liegt, ohne weitere Widerhandlung

Mögliche Folgen:
🔹 Verwarnung, wenn in den letzten 2 Jahren kein Entzug oder andere Administrativmassnahmen vorlagen
🔹 Mindestens 1 Monat Führerausweisentzug, wenn bereits eine Massnahme verhängt wurde
🔹 In besonders harmlosen Fällen: Verzicht auf jede Massnahme

🔎 Wichtig:
Ordnungsbussen (z. B. Parkieren ohne Ticket, 5–10 km/h zu schnell, fehlendes Licht) sind nicht Teil dieser Kategorie. Sie werden verwaltungsrechtlich anders behandelt und führen in der Regel nicht zu einem Führerausweisentzug – es sei denn, sie häufen sich oder treten mit anderen Verstössen kombiniert auf.

4.2. Mittelschwere Widerhandlung - Deutliche Gefährdung mit klaren Konsequenzen

(Rechtsgrundlage: Art. 16b SVG)

Eine mittelschwere Widerhandlung liegt vor, wenn du durch dein Verhalten eine konkrete Gefahr für andere verursachst oder in Kauf nimmst. Diese Kategorie liegt zwischen einer Verwarnung (leichte Widerhandlung) und schwerwiegenden Delikten wie Raserei oder Fahren unter Drogeneinfluss.

Beispiele gemäss Gesetz:
🔹 Gefährdendes Fahrverhalten, bei dem du die Sicherheit anderer beeinträchtigst (z. B. riskantes Überholen oder Missachten eines Rotlichts mit Gefährdung)
🔹 Fahren in angetrunkenem Zustand, kombiniert mit einem zusätzlichen Regelverstoss
🔹 Fahren ohne gültigen Führerausweis für die jeweilige Fahrzeugkategorie (z. B. Motorradfahren mit Autoausweis)
🔹 Entwenden eines Fahrzeugs zum Gebrauch, auch ohne Absicht der Aneignung

Entzugsdauer – gestaffelt nach Vorbelastung:
🔹 Mindestens 1 Monat, wenn es der erste mittelschwere Verstoss ist
🔹 Mindestens 4 Monate, wenn in den letzten 2 Jahren bereits einmal ein Ausweis wegen mittelschwerer oder schwerer Widerhandlung entzogen wurde
🔹 Mindestens 9 Monate, wenn innerhalb von 2 Jahren bereits zwei Entzüge wegen mittelschwerer Verstösse vorlagen
🔹 Mindestens 15 Monate, wenn es bereits zweimal zu schweren Entzügen kam
🔹 Unbefristeter Entzug (mind. 2 Jahre) bei drei mittelschweren Entzügen innerhalb von 10 Jahren
🔹 Immer Entzug, wenn schon einmal eine der strengsten Entzugsstufen (Art. 16b Abs. 2e oder Art. 16c Abs. 2d) erreicht wurde

💡 Hinweis: Mittelschwere Widerhandlungen zeigen oft wiederkehrende oder ernsthafte Fehlverhalten. Gerade bei Wiederholungstätern werden die Sanktionen rasch deutlich strenger – bis hin zu einem langfristigen oder unbefristeten Entzug.

4.3. Schwere Widerhandlung - Wenn die Sicherheit grob missachtet wird

(Rechtsgrundlage: Art. 16c SVG)

Eine schwere Widerhandlung liegt vor, wenn du im Strassenverkehr so rücksichtslos oder gefährlich handelst, dass du dich oder andere ernsthaft gefährdest – oder wenn du die Zusammenarbeit mit Behörden massiv verweigerst.

Beispiele gemäss Gesetz:
🔹 Raserdelikte: Stark überhöhte Geschwindigkeit, z. B. +40 km/h innerorts oder +60 km/h ausserorts (Art. 90 Abs. 4 SVG)
🔹 Fahren mit hohem Alkoholwert: Qualifizierte Atem-/Blutalkoholkonzentration (z. B. ≥ 0.8‰)
🔹 Fahren unter Drogeneinfluss oder in fahrunfähigem Zustand durch Medikamente oder Krankheit
🔹 Verweigerung einer angeordneten Blut- oder Atemalkoholprobe
🔹 Fahrerflucht nach einem Unfall mit Verletzten oder Todesfolge
🔹 Fahren trotz bestehendem Führerausweisentzug

Entzugsdauer – je nach Schwere und Vorbelastung:
🔹 Mindestens 3 Monate bei erstmaliger schwerer Widerhandlung
🔹 Mindestens 2 Jahre bei besonders krassen Verstössen wie Raserei, waghalsigem Überholen oder illegalen Rennen (Art. 16c Abs. 2abis SVG)
Reduktion auf 12 Monate möglich, wenn keine Freiheitsstrafe ≥ 1 Jahr verhängt wurde
🔹 Mindestens 6 Monate, wenn in den letzten 5 Jahren bereits ein Entzug wegen einer mittelschweren Widerhandlung erfolgte
🔹 Mindestens 12 Monate, wenn es bereits einen schweren Entzug oder zwei mittelschwere gab
🔹 Unbestimmte Zeit (mind. 2 Jahre), wenn bereits zwei schwere oder drei mittelschwere Entzüge in den letzten 10 Jahren ausgesprochen wurden
🔹 Immer Entzug, wenn zuvor bereits die höchste Entzugsstufe nach Art. 16c Abs. 2d oder Art. 16b Abs. 2e verhängt wurde

💡 Wichtig: Führst du ein Fahrzeug, obwohl dir der Ausweis bereits entzogen wurde, ersetzt die neue Sperrfrist die bestehende Entzugsdauer – es wird also nicht einfach „angehängt“, sondern komplett neu gerechnet (Abs. 3).

5. Was passiert nach dem Führerausweisentzug?

Ein Führerausweisentzug endet nicht automatisch damit, dass du einfach wieder losfahren darfst. Die Rückgabe des Ausweises ist an Bedingungen geknüpft – je nach Art der Widerhandlung und deiner bisherigen Vorgeschichte.

5.1. Rückgabe und Wiedererteilung des Ausweises

Nach Ablauf der Entzugsdauer prüft die zuständige Behörde, ob du wieder zum Führen von Motorfahrzeugen zugelassen wirst. Dabei wird Folgendes vorausgesetzt:

🔹 Die angeordnete Sperrfrist ist vollständig abgelaufen
🔹 Es liegt kein weiteres Fehlverhalten in der Zwischenzeit vor
🔹 Fahreignung (körperlich, geistig, charakterlich) ist gegeben
👉 In Zweifelsfällen kann ein verkehrsmedizinisches oder -psychologisches Gutachten verlangt werden

Ist alles erfüllt, bekommst du den Führerausweis zurück – entweder automatisch oder nach schriftlichem Antrag, je nach Kanton.

5.2. Nachschulung, Prüfungen & Gutachten

Je nach Grund des Entzugs kann zusätzlich verlangt werden:

🔹 Verkehrspsychologisches Gutachten
→ z. B. bei Alkohol-, Drogen- oder wiederholten Delikten

🔹 Fahreignungsabklärung
→ wenn Zweifel an deiner gesundheitlichen oder psychischen Eignung bestehen

🔹 Kontrollfahrt oder erneute praktische Prüfung
→ meist bei langen Entzugszeiten oder älteren Fahrern

Formular zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – Voraussetzung für die Wiedererteilung des Führerausweises

6. Tipps: So vermeidest du deinen Führerausweisentzug

Ein Führerausweisentzug kommt oft nicht „aus dem Nichts“. In vielen Fällen gibt es vorher Warnzeichen – und noch öfter: Möglichkeiten, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Mit diesen einfachen Verhaltenstipps bleibst du sicher unterwegs.

6.1. Fünf einfache Alltagstipps

🚗 Vorausschauend fahren:
➡️ Nicht nur auf dein eigenes Fahrverhalten achten, sondern auch mit den Fehlern anderer rechnen. Wer vorausschauend fährt, gerät seltener in Stresssituationen.

📵 Smartphone konsequent zur Seite legen
➡️ Ablenkung ist eine der häufigsten Ursachen für gefährliche Situationen – besonders bei jungen Fahrern.

🚦 Tempo und Regeln einhalten – auch wenn’s leer aussieht
➡️ Viele Unfälle (und Ausweisentzüge) passieren nicht im dichten Verkehr, sondern bei scheinbar „harmlosen“ Verstössen.

🛑 Im Zweifel lieber verzichten
➡️ Fühlst du dich übermüdet, krank, gestresst oder hast Alkohol getrunken? Dann: Lenkrad aus der Hand lassen.

👥 Erfahrene Personen um Rat fragen
➡️ Unsicher vor einer Prüfung oder einem Entscheid? Fahrlehrer, VKU-Coaches oder auch Freunde mit mehr Fahrpraxis können helfen.

6.2. Verantwortung übernehmen & Risiken richtig einschätzen

Verantwortung bedeutet nicht nur, Regeln zu kennen – sondern sie auch zu leben. Das heisst:

🔹 Situationen realistisch einschätzen (nicht: „Ich hab das im Griff“)
🔹 Fehler zugeben und daraus lernen
🔹 Sich nicht von Gruppenzwang oder Selbstüberschätzung leiten lassen

Gerade bei jungen Fahrern ist Selbstreflexion entscheidend: Fährst du für dich – oder um jemandem etwas zu beweisen?

6.3. Mini-Checkliste: "Fahre ich noch verantwortungsvoll?"

Beantworte die folgenden Fragen ehrlich für dich selbst:
✅ Fahre ich regelmässig zu schnell oder bei Gelb?
✅ Nutze ich das Handy hin und wieder am Steuer – „nur kurz“?
✅ Reagiere ich oft gestresst oder aggressiv im Verkehr?
✅ Hatte ich schon Ordnungsbussen oder Verwarnungen in letzter Zeit?
✅ Fahre ich manchmal, obwohl ich müde, abgelenkt oder emotional aufgewühlt bin?

Wenn du mehrere dieser Punkte mit Ja beantworten musst: Zeit für eine Kurskorrektur.
Noch hast du deinen Führerausweis – und das soll auch so bleiben.

Fazit: Verantwortung zeigen – Führerausweis behalten

Ein Führerausweisentzug ist nicht nur eine ärgerliche Einschränkung im Alltag – er kann auch teuer, zeitaufwendig und psychisch belastend sein. Dabei lassen sich viele Fälle mit etwas Aufmerksamkeit, Fairness im Verkehr und Selbstreflexion vermeiden.

Gerade als Neulenker oder während der Probezeit ist es wichtig, Risiken nicht zu unterschätzen – und rechtzeitig die richtigen Schritte zu machen.

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