Führerausweis auf Probe - Diese Fehler solltest du unbedingt vermeiden
Was gilt beim Führerausweis auf Probe in der Schweiz? Hier erfährst du, welche Regeln gelten, welche Fehler du vermeiden solltest – und wann du deinen Ausweis behalten darfst.
Herzlichen Glückwunsch, du hast die Fahrprüfung bestanden – und nun hältst du deinen Führerausweis auf Probe in den Händen. Doch was bedeutet das eigentlich genau? In der Schweiz bekommen alle Neulenker und Neulenkerinnen zunächst einen Führerschein auf Probe, der mit einigen besonderen Regeln verbunden ist. Wer gegen diese Vorschriften verstösst, riskiert nicht nur Mahnungen oder Kurse, sondern im schlimmsten Fall sogar den Entzug des Führerausweises.
In diesem Artikel erfährst du:
🔹 Wie lange der Führerausweis auf Probe gültig ist
🔹 Welche Regeln während dieser Zeit gelten
🔹 Welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest
🔹 Was passiert, wenn du gegen die Auflagen verstösst
🔹 Und wie du deinen definitiven Führerausweis erhältst
Mit diesen Infos bist du bestens gewappnet, um die Probezeit sicher und stressfrei zu meistern.
1. Was ist der Führerschein auf Probe?
Wenn du in der Schweiz die praktische Fahrprüfung bestehst, erhältst du zunächst nicht den definitiven Führerschein, sondern den sogenannten Führerausweis auf Probe. Das ist keine Strafe oder Schikane – sondern ein gesetzlich geregelter Zwischenschritt, der dich als Neulenker beim sicheren Einstieg in den Strassenverkehr begleiten soll.
👥 Wer bekommt einen Führerausweis auf Probe?
Alle Personen, die zum ersten Mal einen Führerausweis der Kategorien A1, A oder B erwerben, erhalten automatisch einen Führerausweis auf Probe – unabhängig vom Alter.
📆 Wie lange ist er gültig?
Der Führerausweis auf Probe gilt für drei Jahre. In dieser Zeit gelten spezielle Regeln, die über die normalen Verkehrsregeln hinausgehen. Ziel ist es, durch besondere Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein zu beweisen, dass man bereit für den definitiven Führerausweis ist.
Wichtig:
Die dreijährige Dauer kann sich verlängern – z. B. wenn du gegen Auflagen verstösst oder einen schweren Verkehrsfehler begehst.
2. Gesetzliche Grundlagen zum Führerschein auf Probe
Strassenverkehrsgesetz (SVG)
Art. 15a SVG – Führerausweis auf Probe
1 – Wer zum ersten Mal einen Führerausweis der Kategorien A oder B erwirbt, erhält diesen auf Probe.
2 – Die Probezeit dauert drei Jahre.
3 – Verletzt der Inhaber oder die Inhaberin eines Führerausweises auf Probe die Verkehrsregeln schwer, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Bei einer zweiten schwerwiegenden Widerhandlung wird der Ausweis annulliert.
4 – Nach Ablauf der Probezeit wird ein unbefristeter Ausweis ausgestellt, sofern keine schweren Widerhandlungen vorliegen.
👉 Zum Gesetzesartikel: Art. 15a SVG
Das bedeutet:
🔹 Du erhältst nach der Prüfung automatisch den Führerausweis auf Probe (3 Jahre).
🔹 Bei einem groben Verkehrsverstoss verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.
🔹 Bei einem zweiten schweren Verstoss: Führerausweis wird entzogen und annulliert.
Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
Art. 24a VZV – Erwerb des definitiven Führerausweises
1 Nach Ablauf der Probezeit wird der unbefristete Führerausweis erteilt, sofern:
a. keine Probezeitverlängerung ausgesprochen wurde;
b. kein Führerausweisentzug vorliegt;
c. die obligatorische Weiterbildung besucht wurde.
👉 Zum Gesetzesartikel: Art. 24a VZV
Das bedeutet:
🔹 Nur wer die Weiterbildung besucht hat, bekommt den definitiven Ausweis.
🔹 Wenn du einen Entzug oder eine Verlängerung hast, musst du warten.
Wenn du während der Probezeit gar keinen Verstoss begehst und die obligatorische Weiterbildung (WAB-Kurs) rechtzeitig machst, wird dir automatisch der unbefristete Führerausweis ausgestellt.
3. Welche Regeln gelten in der Probezeit?
Mit dem Führerausweis auf Probe darfst du zwar uneingeschränkt Auto fahren, allerdings gelten während dieser Zeit besondere Pflichten und Einschränkungen, die du unbedingt kennen und einhalten solltest. Sie sollen sicherstellen, dass du als Neulenker oder Neulenkerin verantwortungsvoll am Strassenverkehr teilnimmst.
3.1. Nulltoleranz bei Alkohol
Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises auf Probe unterliegen der 0,1-Promille-Grenze, faktisch also: kein Alkohol am Steuer!
Bereits kleinste Mengen Alkohol können strafbar sein. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, begeht eine schwere Widerhandlung.
3.2. Keine Drogen am Steuer
Der Konsum von Cannabis, Kokain oder anderen illegalen Substanzen ist im Strassenverkehr generell verboten – für alle, nicht nur in der Probezeit.
Als Neulenker unter Beobachtung wirst du aber bei einem Verstoss besonders hart sanktioniert.
3.3. Obligatorische Weiterbildung (WAB-Kurs)
Innerhalb der Probezeit musst du einen 1-tägigen Weiterausbildungskurs (WAB-Kurs) absolvieren.
Frist: Innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Fahrprüfung.
Wenn du den Kurs nicht besuchst, bekommst du keinen definitiven Führerausweis.
📌 Siehe Art. 27 VZV ff.
3.4. Keine schweren Verkehrsverstösse
Dazu gehören zum Beispiel:
❌ Deutliches Überschreiten der Höchstgeschwindigkeiten
❌ Handy am Steuer
❌ Missachtung von Lichtsignalen oder Vortritt
❌ Unangepasstes Verhalten bei schlechten Witterungsbedingungen
Schon ein einziger schwerer Verstoss verlängert die Probezeit um 1 Jahr. Beim zweiten wird der Ausweis annulliert (siehe Art. 15a SVG).
3.5. Keine Fahrbegleitung
Mit dem Führerausweis auf Probe darfst du nicht als Begleitperson für Lernfahrer und Lernfahrerinnen fungieren, erst mit dem definitiven Ausweis.
4. Was passiert, wenn du gegen die Regeln der Probezeit verstösst?
Auch wenn du grundsätzlich sicher fährst – ein einziger schwerer Fehler kann in der Probezeit ernste Folgen haben. Die Schweiz kennt hier klare gesetzliche Eskalationsstufen, insbesondere in Art. 15a SVG. Hier erfährst du, was bei einem oder mehreren Verstössen konkret passiert.
⚠️ 1. Erster schwerer Verstoss:
Beispiel:
🔹 Fahren unter Alkoholeinfluss (über 0.1‰)
🔹 Massives Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
🔹 Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
📌 Folge:
🔹 Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr
🔹 Möglicher Eintrag im Strafregister (je nach Schwere)
🔹 Möglicherweise zusätzlich: Busse, Verwarnung, Fahreignungsprüfung
🚫 2. Zweiter schwerer Verstoss:
Beispiel:
🔹 Wiederholung eines ähnlichen Vergehens
📌 Folge:
🔹 Führerausweis auf Probe wird entzogen
🔹 Du darfst mindestens 1 Jahr lang kein Gesuch für einen neuen Ausweis stellen
🔹 Danach: Psychologische Fahreignungsprüfung (MPU) zur Beurteilung deiner Eignung
🧾 3. WAB-Kurs nicht absolviert:
🔹 Der Kurs ist obligatorisch innerhalb von 12 Monaten
🔹 Ohne Teilnahme bekommst du keinen definitiven Führerausweis
📌 Folge:
🔹 Ablauf → Führerausweis ungültig → erneute Gesuchstellung nötig
💰 4. Was bedeutet das finanziell?
🔹 Kurskosten WAB: ca. CHF 300–400
🔹 Busse bei Verstössen: schnell CHF 200–1000+
🔹 MPU (nach Ausweisentzug): mehrere hundert Franken
🔹 Höhere Versicherungsprämien möglich
Die Probezeit ist keine zweite Prüfung – aber sie ist eine Bewährungsphase. Wer sie leichtsinnig riskiert, verliert nicht nur den Ausweis, sondern auch viel Zeit, Geld und Nerven.
Fazit: Führerausweis auf Probe – Mit Übersicht sicher ans Ziel
Der Führerausweis auf Probe ist keine Schikane, sondern ein sinnvolles Sicherheitssystem. Wer in dieser Zeit verantwortungsvoll fährt, den Weiterbildungskurs rechtzeitig absolviert und sich an die Regeln hält, wird am Ende automatisch mit dem definitiven Führerschein belohnt – ganz ohne zusätzlichen Aufwand.
💡 Die wichtigste Regel: Kein Risiko eingehen.
Denn schon ein schwerer Verstoss kann dich die Verlängerung oder sogar den Ausweis kosten – samt Busse, Sperrfrist und teurem Neuanlauf. Es lohnt sich also doppelt, aufmerksam und defensiv zu fahren.
🚗 Noch unsicher auf der Strasse? Kein Problem!
In unseren Fahrstunden lernst du nicht nur fürs Bestehen der Prüfung – sondern auch, wie du sicher durch die Probezeit kommst.
Ganz ohne Paragraphenreiterei, dafür mit echten Tipps aus dem Alltag.
👉 Du hast deinen Führerschein noch nicht? Dann lern uns kennen – wir bringen dich sicher ans Ziel!